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Aktives WahlrechtMit dem Begriff "Aktives Wahlrecht" ist gemeint, dass eine Person berechtigt ist, zu wählen. Beispielsweise besitzen grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei einer Bundestagswahl zu wählen. Die Einzelheiten des Aktiven Wahlrechtes regelt das Bundeswahlgesetz.
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Aktives WahlrechtAktives Wahlrecht ist das Recht, wählen zu dürfen. 1. Deutsche mit Hauptwohnung in der Bundesrepublik Deutschland Wahlberechtigt bei Bundestags- und Europawahlen sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag • das 18. Lebensjahr vollendet haben, • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland (bei Europ [..]
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Aktives WahlrechtMan kann jemanden wählen.
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